Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
HELI
AG & Co. KGEUROHELI Austria GmbH & EUROHELI.com GmbH & Co KG
Carl-Benz-Str. 3, 79211 Denzlingen
§ 1
Die HELI
AG & Co. KG oder EUROHELI Austria GmbH oder EUROHELI.com GmbH & CoKG erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ab der ersten
Geschäftsbeziehung auch für künftige Leistungen zu Grunde gelegt, ohne dass dies in
jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss. Spätestens mit Entgegennahme der
Leistungen hat der Auftraggeber diese Bedingungen akzeptiert und der Rechtsbeziehung zu
Grunde gelegt. Als Gerichtsstand ist Freiburg vereinbart.
Falls in Einzelfällen Abweichendes geregelt werden soll, bedarf eine solche Ausnahme in
jedem einzelnen Fall der Schriftform und muss von beiden Seiten gegengezeichnet sein.
Die Beförderung und alle sonstigen Dienstleistungen auf Grund einer Personenbeförderung
unterliegen:
a) den nationalen Gesetzen und dem Warschauer Abkommen.
b) den allgemeinen Bestimmungen der Beförderungsbedingungen von HELI AG &
Co. KG oder EUROHELI Austria oder EUROHELI.com GmbH & Co KG
c) den jeweils geltenden Tarifen.
d) den in dem Beförderungsauftrag oder Beförderungsnachweis (Gutschein)
festgelegten Bedingungen.
Fluggäste mit einem Beförderungsauftrag oder Beförderungsnachweis (Gutschein) sind mit
Deckungssummen von € 39.970,05 gegen Tod und € 39.970,05 gegen dauernde Invalidität
aus der gesetzlichen Sitzplatz-Unfallversicherung versichert, zusätzlich besteht eine
Fluggast-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Fluggast-Sitz bis zu €
363.364,17 für Personenschäden bzw. € 1.816.82 für Sachschäden (Obhutgepäck). Die
Mitnahme von explosions- oder brandgefährdeten, bzw. radioaktiven Gegenständen ist
untersagt. Darüber hinaus ist jede Haftung ausgeschlossen, inkl. Haftung über 100.000 SZR
gemäß Art. 3 und Vorauszahlung gemäß Art. 5 der EU-Verordnung 2027/97. HELI AG & Co.
KG oder EUROHELI Austria GmbH oder EUROHELI.com GmbH & Co KG haftet nicht für
Schäden, die aus der Nichtbefolgung geltender Rechts- und Flugbestimmungen,
behördlicher Vorschriften bzw. Anweisungen oder aus mitwirkenden Verschulden des
Fluggastes herrühren; oder auch nicht für Schäden, die am Wege zum und vom Luftfahrzeug
eintreten. Der Fluggast muss selbst alle behördlich festgelegten Reiseformalitäten erfüllen,
alle erforderlichen Ausreise-, Einreise- und sonstige Dokumente vorweisen.
HELI AG & Co. KG oder EUROHELI Austria oder EUROHELI.com GmbH & Co KG behält
sich das Recht vor, jedem die Beförderung zu verweigern, der seinen Flugschein unter
Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen erworben hat, oder der sich in einem seelischen,
körperlichen oder geistigen Zustand befindet, welcher die Sicherheit des Luftfahrzeuges,
dessen Besatzung und/oder der Passagiere gefährden könnte.
Den Anweisungen des Flug-Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Bitte immer anschnallen und während des Fluges angeschnallt bleiben.
Bitte sich nur im Blickfeld des Piloten dem Hubschrauber nähern oder diesen verlassen.
§ 2
Erwerber und Inhaber von Fluggutscheinen können bis spätestens 14 Arbeitstage vor dem
vereinbarten Termin diesen absagen. Sollte eine Stornierung des Starttermins durch den
Passagier später erfolgen oder findet sich der Passagier nicht zur vereinbarten Zeit am
vereinbarten Treffpunkt ein, ist der Fluggutschein (auch Geschenkgutschein) verfallen. Bei
online gebuchten Tickets ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
§ 3
Ist der Kauf eines Fluggutscheines oder die Buchung eines Fluges durch Fernabsatz
zustande gekommen, so hat der Erwerber nach § 355 BGB das Recht, binnen 2 Wochen
ohne Begründung den Kauf des Gutscheins oder die Buchung kostenfrei zu widerrufen.
Diese Regelung des Rücktritts gilt ausschließlich für erworbene Gutscheine bei der HELI AG
& Co. KG oder EUROHELI Austria oder EUROHELI.com GmbH & Co KG. Die 2-Wochenfrist
beginnt mit Erhalt des Gutscheins oder der Buchungsbestätigung. Zur Einhaltung dieser Frist
genügt die Absendung des Widerrufs. Nach Ablauf dieser Frist entstehen dem Kunden
Stornokosten. Sie betragen 30% des Wertes eines Gutscheins, mindestens jedoch € 35,00
pro Person. Tritt ein Kunde auf Grund eines von der HELI AG & Co. KG oder
EUROHELI.com GmbH & Co KG oder EUROHELI Austria GmbH vorher benannten und
dann aber verschobenen Flugtermins aus seinem Vertrag zurück, so kann die HELI AG &
Co. KG oder EUROHELI Austria oder EURROHELI.com GmbH & Co KG diesem zustimmen
und eine Rückvergütung des Gutscheins gewähren. In diesem Fall behält die HELI AG & Co.
KG oder EUROHELI Austria oder EURROHELI.com GmbH & Co KG mindestens die oben
genannte Stornogebühr ein. Ein Gutschein ist kostenfrei auf eine andere Person übertragbar.
§ 4
Angebote von der HELI AG & Co. KG oder EUROHELI Austria oder EUROHELI.com GmbH
& Co KG werden normalerweise auf der Grundlage der Leistungsdaten des jeweiligen
Hubschraubers unterbreitet. Sie gelten jeweils vorbehaltlich der Verfügbarkeit des
angebotenen Hubschraubers zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Deshalb wird ein Vertrag
mit der HELI AG & Co. KG oder EUROHELI Austria oder EUROHELI.com GmbH & Co KG
nicht durch Annahme des Angebotes rechtsgültig, sondern erst mit der schriftlichen
Auftragsbestätigung durch die HELI AG & Co. KG oder EUROHELI Austria oder
EURROHELI.com GmbH & Co KG.
§ 5
Die Angebotspreise von der HELI AG & Co. KG oder EUROHELI Austria oder
EUROHELI.com GmbH & Co KG beinhalten normalerweise nur die selbstbezifferbaren
Kosten. Zusätzlich anfallende Kosten und Gebühren von Genehmigungsbehörden sowie
Flughafen- und Landegebühren und Parkkosten sind darüber hinaus zu vergüten. (gilt nicht
für Gutscheininhaber) Die genannte Flugzeit bei Flugaufträgen/Gutscheinen versteht sich
ausschließlich in Blockzeit. Sie beinhaltet Ein-, Ausstieg und Handlingszeiten und kann je
nach Helikopter und Auftragsart zwischen 3 bis max. 5 Minuten je Flug betragen.
§ 6
Die HELI AG & Co. KG oder EUROHELI Austria oder EUROHELI.com GmbH & Co KG
haftet nicht für Fälle technischer Störungen am Hubschrauber oder von
Sondergerätschaften. Alle werden vorschriftsgemäß gewartet. Insofern sind Störungen von
der HELI AG & Co. KG oder EUROHELI Austria GmbH oder EUROHELI.com GmbH & Co
KG nicht zu vertreten. Falls Störungen einer Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt entgegen
stehen, entfällt für die HELI AG & Co. KG oder EUROHELI Austria GmbH oder
EUROHELI.com GmbH & Co KG die Leistungspflicht. Gleiches gilt auch in Fällen höherer
Gewalt, nicht Verfügbarkeit eines Hubschraubers, nicht Verfügbarkeit des
vereinbarten/genannten Flugplatzes zum Einlösen eines Gutscheins/Auftrag, von
Naturkatastrophen und Wetterbedingungen die einen Flug nicht zulassen.
§ 7
Wird in vorstehend beschriebenen Fällen oder Vergleichsfällen die Behinderung länger als
12 Monate andauern, ist ein Festhalten am Vertrag beiden Vertragspartnern nicht mehr
zumutbar und es kann beidseitig vom Vertrag zurückgetreten werden.
§ 8
Ändern sich wesentliche Kalkulationsgrundlagen zwischen Angebotserstellung und
Auftragsausführung oder während der Dauer eines laufenden Auftrages (z. B.
Treibstoffpreise), so kann die HELI AG & Co. KG oder EUROHELI Austria oder
EUROHELI.com GmbH & Co KG eine rechnerisch angemessene Korrektur der
Leistungspreise verlangen.
§ 9
In Fällen von z. B. höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und von der HELI AG &
Co. KG oder EUROHELI Austria GmbH oder EUROHELI.com GmbH & Co KG nicht
vertretbarer Vorkommnisse, verlängert sich die vereinbarte Leistungszeit um die Zeit, für die
diese Hindernisse und Ereignisse andauerten.
§ 10
Die HELI AG & Co. KG oder EUROHELI Austria GmbH oder EUROHELI.com GmbH & Co
KG ist berechtigt, für den sich aus einem Auftrag ergebenden Zahlungsanspruch
Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt bei Langzeitaufträgen auch für unterteilbare
Leistungsabschnitte. Die HELI AG & Co. KG oder EUROHELI Austria GmbH oder
EUROHELI.com GmbH & Co KG ist insofern berechtigt, während der Dauer der Ausführung
vom Auftraggeber ein Guthabenkonto zu verlangen. Die Aufrechnung mit behaupteten
Gegenansprüchen des Auftraggebers oder Leistungsnehmers ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
§ 11
Es gilt deutsches Recht. In zulässigen Fällen gilt automatisch Freiburg als vereinbarter
Gerichtsstand.
§ 12
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder sollten Teile hiervon ungültig sein oder
werden, sind sich die HELI AG & Co. KG oder EUROHELI Austria GmbH oder
EUROHELI.com GmbH & Co KG und die Auftraggeber bzw. Leistungsempfänger einig
darüber, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen weiter gelten und dass die
ungültige Regel oder der ungültige Teil einer Regel durch eine Bestimmung zu ersetzen ist,
die zu dem mit der ungültigen Regel verfolgten Ziel nach Möglichkeit führt.
Mai 2010
(alle vorhergehende AGB´s verlieren Ihre Gültigkeit)